Teilnahmebedingungen
Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die EHSE (Erste-Hilfe Schule Eichsfeld).
Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Wenn sie nicht durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet wurden, haben minderjährige Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen.
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Die Kurse sind geschlossene Angebote. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt oder rückerstattet werden.
Zahlung
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der EHSE zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.
Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung der Reihenfolge des Eingangs.
Rücktrittsbedingungen
(1) Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittserklärung
muss schriftlich erfolgen.
(2) In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter eigener Aufwendungen folgende pauschale Ent-
schädigungen zu:
a) vom 50. bis 31. Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Entgeltes,
b) vom 30. bis 22. Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Entgeltes,
c) vom 21. bis 15. Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % des Entgeltes,
d) vom 14. bis 8. Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 % des Entgeltes,
e) ab dem 7. Tage bis 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Entgeltes.
Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer behördlich angeordnete Quarantäne-Maßnahmen, Ausgangssperren oder einem lokalen Lock down unterliegt.
Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wir behalten uns vor, im Einzelfall
eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
(3) Für parallel zum Lehrgang gebuchte Unterkünfte, die aufgrund des Rücktritts nicht genutzt werden, werden ebenso die unter Abs. (2) genannten pauschalen
Schadenersatzbeträge unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter eigener Aufwendungen fällig. Ansonsten gilt Abs. (2) entsprechend.
(4) Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt, sofern
diese Person nicht bereits angemeldet ist. Wir können dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen, insbesondere wenn dieser den besonderen
Erfordernissen der Ausbildung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den
Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Teilnehmer uns gegenüber als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten entstehen-
den Mehrkosten.
(5) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Abs. (1) wirksam und nachweislich
zurückgetreten ist.
(6) Eine Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.
Lehrgangsabsage
Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen poder ein entsprechender Gutschein ausgestellt. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.
Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der EHSE .
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.